Operationelles Risiko

(Finanzbranche Luxemburg und Deutschland)

Das  operationelle  Risiko  ist  die  Gefahr  von  Verlusten,  die  infolge  der  Unangemessenheit  oder  des  Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder externen Einflüssen eintreten. Diese Definition schließt Rechtsrisiken ein, beinhaltet aber nicht strategische Risiken und Reputationsrisiken.

Ein Ansatz

Die Risikobewertung erfolgt nach den Vorschriften der Solvabilitätsverordnung (SolvV) zur Anwendung eines fortgeschrittenen Messansatzes für operationelle Risiken (AMA). Wesentliche Bestandteile des AMA sind Expertenbefragung (Szenario-Analyse) und  eine mathematisch-statistische  Auswertung interner sowie  externer historischer  Schäden  (LDA).  Die  beiden  AMA-Komponenten  werden  im  Modell  zur  AMA-Risikobewertung  (Op-VaR) aggregiert.

Die Darstellung des operationellen Risikos wird in drei Ereignisgruppen in Anlehnung an die sieben Verlustereigniskategorien gemäß SolvV vorgenommen. Je Ereignisgruppe werden die kritischen Risiken anhand von Szenarien aufgezeigt und erläutert. 

Bei der Szenario-Bewertung ist das Risiko durch die Experten so zu ermitteln, dass jeweils der ungünstigste, gerade noch wahrscheinliche Fall (bzw. Fälle) für die Bank und zwar ohne Berücksichtigung eventueller  Erstattungen  aus Versicherungen  bzw.  Haftungsfonds  betrachtet  wird.  Die  Szenario-Analyse schätzt in erster Linie nicht das „gewöhnliche“ pro Jahr zu erwartende OpRisk, sondern die Extremfälle.

Zur  Ermittlung  der  jeweiligen  Szenariobewertung  steht  den  Experten  ein  Tool  zur  Verfügung,  dass  relevante Größen wie Häufigkeiten, normale Schadenshöhen und Großschäden zu einer Risikobewertung verarbeitet. Die ermittelte Jahresschadenssumme pro Szenario stellt gem. den Anforderungen der SolvV ein Risiko dar, was alle 1.000 Jahre eintritt bzw. eine von tausend gleichartigen Banken trifft (99,9% Quantil).

Ein solcher OpRiks-Report enthält i.d.R. Vergleiche mit den Schadensfällen eines Datenkonsortiums, die sich auf Schäden  der  regulatorischen  Geschäftsfelder  gem.  SolvV  beziehen: „Depot-  und  Treuhandgeschäfte“, „Handel“, „Unternehmensfinanz./-beratung“ und „Vermögensverwaltung“.  Ein Datenkonsortium ist ein Zusammenschluss von Banken zum Austausch von Schadensfällen.