Operationelles Risiko
(Finanzbranche Luxemburg und Deutschland)
Das operationelle Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder externen Einflüssen eintreten. Diese Definition schließt Rechtsrisiken ein, beinhaltet aber nicht strategische Risiken und Reputationsrisiken.
Ein Ansatz
Die Risikobewertung erfolgt nach den Vorschriften der Solvabilitätsverordnung (SolvV) zur Anwendung eines fortgeschrittenen Messansatzes für operationelle Risiken (AMA). Wesentliche Bestandteile des AMA sind Expertenbefragung (Szenario-Analyse) und eine mathematisch-statistische Auswertung interner sowie externer historischer Schäden (LDA). Die beiden AMA-Komponenten werden im Modell zur AMA-Risikobewertung (Op-VaR) aggregiert.
Die Darstellung des operationellen Risikos wird in drei Ereignisgruppen in Anlehnung an die sieben Verlustereigniskategorien gemäß SolvV vorgenommen. Je Ereignisgruppe werden die kritischen Risiken anhand von Szenarien aufgezeigt und erläutert.
Bei der Szenario-Bewertung ist das Risiko durch die Experten so zu ermitteln, dass jeweils der ungünstigste, gerade noch wahrscheinliche Fall (bzw. Fälle) für die Bank und zwar ohne Berücksichtigung eventueller Erstattungen aus Versicherungen bzw. Haftungsfonds betrachtet wird. Die Szenario-Analyse schätzt in erster Linie nicht das „gewöhnliche“ pro Jahr zu erwartende OpRisk, sondern die Extremfälle.
Zur Ermittlung der jeweiligen Szenariobewertung steht den Experten ein Tool zur Verfügung, dass relevante Größen wie Häufigkeiten, normale Schadenshöhen und Großschäden zu einer Risikobewertung verarbeitet. Die ermittelte Jahresschadenssumme pro Szenario stellt gem. den Anforderungen der SolvV ein Risiko dar, was alle 1.000 Jahre eintritt bzw. eine von tausend gleichartigen Banken trifft (99,9% Quantil).
Ein solcher OpRiks-Report enthält i.d.R. Vergleiche mit den Schadensfällen eines Datenkonsortiums, die sich auf Schäden der regulatorischen Geschäftsfelder gem. SolvV beziehen: „Depot- und Treuhandgeschäfte“, „Handel“, „Unternehmensfinanz./-beratung“ und „Vermögensverwaltung“. Ein Datenkonsortium ist ein Zusammenschluss von Banken zum Austausch von Schadensfällen.