Compliance-Risiko
Die ALCO nennt in ihren „Compliance-Richtlinien“ als wichtigste Compliance-Risiken:
- Risiko des Verstoßes gegen ethische Verhaltensregeln: Dies bezieht sich auf das Risiko eines Verstoßes gegen ethische Verhaltensregeln durch das Unternehmen oder dessen Angestellte.
- Risiken hinsichtlich gesetzlicher und aufsichtsbehördlicher Vorgaben: Dies bezieht sich auf das Risiko der Nichteinhaltung von Gesetzen, Vorschriften und Branchennormen. Dazu gehören:
- Rechtsstreitrisiko: das Risiko hinsichtlich Urteilen in Gerichtsverfahren.
- Vertrags- und Transaktionsrisiko: das Risiko der Fehlinterpretation oder Nichtbeachtung gesetzlicher Vorgaben im Zusammenhang mit Verträgen oder Transaktionen.
- Gesetzgebungsrisiko: das Risiko im Zusammenhang mit Gesetzesänderungen.
- Sanktionsrisiko: Dazu gehört
- das Risiko gerichtlicher, behördlicher oder disziplinarischer Strafen aufgrund der Nichteinhaltung von Gesetzen, Vorschriften, Verhaltensregeln, Normen bzw. vertraglicher Vereinbarungen.
- Risiko einer schlechten Reputation: Dies bezieht sich auf
- das Schadensrisiko durch den geringeren Wert des Unternehmens und die Beeinträchtigung von dessen Reputation aufgrund wahrer oder falscher negativer öffentlicher Aussagen, aufgrund von Fehlern bei der Geschäftsausübung sowie Versäumnissen bei der Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften.
- Bestimmte Aspekte des Tagesgeschäfts, die aus einem der genannten Risiken erwachsen oder eines dieser Risiken nach sich ziehen.
endrikat consult bewertet diese Risikokategorien Schritt für Schritt. Vorauszuschicken ist, dass alle genannten Risiken auch bei beliebiger Tiefe der Vorbeugungsmaßnahmen latent vorhanden sind, da sie u.a. menschlichem Versagen und/oder vorsätzlichem Handeln von Mitarbeitern und/oder Externen unterliegen. Bzgl. des Vorsatzes belegt die Statistik (PWC: Wirtschaftkriminalität 2011), dass 52% der Täter aus dem eigenen Unternehmen stammen, 33% des Täter sind Externe und in 15% der Fälle sind in- und externe Täter gleichmaßen verantwortlich. Der überwiegende Teil der externen Täter sind wiederum keine Unbekannten, sondern Geschäftspartner oder Kunden.